Die Netzbetreiber untersagen die Nutzung von Instant Messengern und VoIP. Doch funktionieren ICQ, Skype und Co. über das mobile Internet wirklich nicht? Wir haben das getestet.
Mit einer UMTS-Flatrate versprechen die Provider grenzenloses Internetsurfen ohne Zeit- und Volumenlimit. Wirft man jedoch einen Blick in das Kleingedruckte des UMTS-Tarifvertrags, stößt man auf ein paar Einschränkungen: Die Bandbreite wird ab einem verbrauchten Datenvolumen von 5 GB auf GPRS-Geschwindigkeit gedrosselt. Die Nutzung von Instant Messengern und Internet-Telefonie (VoIP) ist ebenfalls untersagt.
Doch stimmt das wirklich? UMTS.de hat sich das einmal genauer angesehen. Dafür haben wir die UMTS-USB-Sticks von Vodafone und T-Mobile getestet. In München und Umgebung hatten wir überall eine gute Netzabdeckung und konnten mit Breitbandgeschwindigkeit mobil surfen, auch wenn wir nicht die volle Datenübertragungsrate von 7,2 Mbit/s erreichten. Die Clients von Skype und ICQ ließen sich problemlos installieren und ausführen. Das Chatten war unterwegs genauso möglich, wie man es auch von Zuhause oder im Büro gewohnt ist. Ist Instant Messaging und VoIP über den UMTS-Tarif also doch möglich?
UMTS.de hat bei den Netzbetreibern nachgefragt. “In den AGBs des Tarifvertrags ist ganz klar festeglegt, dass Instant Messaging und VoIP untersagt sind.”, so Dirk Wende, Pressesprecher von T-Mobile. ” Wenn der Kunde Instant Messenger und VoIP trotzdem nutzt, verstößt er damit gegen eine Rechtsvorschrift. Wir haben die Möglichkeit, entsprechende Ports zu sperren, möchten aber unsere Kunden nicht ständig überwachen. Wir gehen deshalb davon aus, dass sich unsere Kunden – genau wie wir auch – an die Geschäftsbedingungen halten.”
Ähnlich sieht es auch Thorsten Hoepken, Pressesprecher von Vodafone: “Wir wollen nicht, dass sich unsere Kunden überwacht fühlen. Dennoch haben wir die Möglichkeit nachzuverfolgen, ob bestimmte Dienste wie Messenger oder VoIP genutzt werden. Ist das häufig der Fall, bekäme der Kunde ein Schreiben von Vodafone mit der Bitte, Instant Messaging beziehungsweise VoIP zu unterlassen. Kommt der Kunde dem nicht nach, könnte Vodafone den Vertrag kündigen. Das ist jedoch bisher noch nie vorgekommen.”
Fazit: Instant Messaging und Internet-Telefonie sind in den UMTS-Tarifen weiterhin untersagt, auch wenn es praktisch möglich ist. Die Nutzung kann von den Netzbetreibern unterbunden werden. In der Praxis war das aber bisher selten der Fall. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte also die Messenger möglichst gar nicht beziehungsweise nicht zu oft verwenden.
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